Wenn ein Kind in die Schule kommt, geht es normalerweise in die Grundschule am Wohnort. Manchmal jedoch wollen Eltern ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden. Dafür ist ein Gastschulantrag notwendig. Dieser soll ab sofort über ein Onlineformular gestellt werden – auch für zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler.

„Zwingende persönliche Gründe“ müssen vorliegen, damit es einem Kind genehmigt wird, eine andere als die Sprengelgrundschule zu besuchen. Im Gastschulantrag sind diese Gründe zu erläutern.
Der Gastschulantrag für die Stadt Fürth ist nun online verfügbar und gilt auch für Kinder, die erst in diesem September eingeschult werden. Sie finden den Antrag auf dieser Seite. Weitere Informationen – etwa die für den Antrag sonstigen benötigten Unterlagen – finden Sie auf dieser Seite der Stadt Fürth.
Bitte füllen Sie den Gastschulantrag bei Bedarf digital aus, drucken ihn dann aus und unterschreiben ihn. Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Stadt Fürth abgegeben werden.
Wichtig: Für Einschulungskinder muss der Antrag bis zum 27. März 2026 an der Schule eingereicht werden!
