Nachweis Masernschutz

Wir sind als Schule verpflichtet, den Masernschutz jedes einzelnen Kindes zu erfassen. Viele von Ihnen haben dazu bereits den Impfpass Ihres Kindes in die Schule gebracht, auf dem zwei Masernschutzimpfungen bestätigt sein müssen. Alternativ können Sie durch einen Bluttest beim Kinderarzt auch eine Immunität gegen Masern attestieren lassen. Bitte bringen Sie uns dann dieses Attest mit in die Schule.

Alle Kinder, die im September neu zu uns kommen, müssen diese Dokumente spätestens einen Tag vor Schuleintritt vorlegen, alle Kinder, die aktuell bereits an der Schule sind, bis spätestens 31.07.2021.

Falls Sie noch keinen Masernschutznachweis für Ihr Kind abgegeben haben, drucken Sie bitte das Dokument unten aus und füllen Sie nur den oberen Abschnitt (siehe Bild) mit den Daten Ihres Kindes aus.

Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie das entsprechende Blatt auch direkt beim Vorlegen des Impfpasses im Sekretariat bei Frau Stein ausfüllen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

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