Unter einer Lese- und Rechtschreib-Störung (Legasthenie) versteht man eine isolierte Beeinträchtigung beim Lesen und/oder Rechtschreiben. Statistisch gesehen ist jedes 20. Kind betroffen, in jeder Schulklasse gibt es also durchschnittlich ein Kind mit einer Lese-Rechtschreib-Störung.
Wenn Ihr Kind besondere Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben hat, sprechen Sie die Klassenlehrkräfte an. Sie stehen Ihnen ebenso als Anlaufstelle zur Verfügung wie unsere Beratungslehrkraft und die Schulpsychologin Frau Belmore.
Die Diagnose einer Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) kann sowohl über die Schule (Beratungslehrkraft oder Schulpsychologin) als auch extern erfolgen. Externe Anlaufstellen sind zum Beispiel Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinder- und Jugendtherapeuten.
Zu einer LRS-Diagnose gehören unter anderem Lese- bzw. Rechtschreibtests sowie ein Intelligenztest.
Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) regelt in den Paragrafen 31-36 individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel im Bereich des Lesens und Rechtschreibens. Die Regelungen gelten für alle Schularten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite des Bayerischen Kultusministeriums.